Hinweise für die Wagenbauer

Zusätzliche Hinweise für die Wagenbauer:

  • Der Wagen benötigt ein gültiges Gutachten vom TÜV Nord. Dieses ist während des Zuges mitzuführen. Beim TÜV steht Ihnen Hr. Schulte (Tel. 02382/70630) für Antworten zur Verfügung. Eine Kopie des TÜV Gutachtens ist dem Zugführer vorzulegen.
  • Die Wagen dürfen nicht größer als ein Ballenwagen sein, da sonst die Strecke nicht befahren werden kann.
  • Auf dem Festwagen sind ein Kfz-Verbandskasten und ein Feuerlöscher mitzuführen.
  • Das Aufschaukeln der Festwagen ist nicht erlaubt.
  • Hier die wichtigsten Auflagen vom Kreis Warendorf
    • Der Fahrer muss auf jeden Fall im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
    • Bei An- und Abreise zum Zug dürfen sich keine Personen auf dem Wagen befinden - wegen fehlendem Versicherungsschutz.
    • Der Einstieg am Wagen muss zwingend von hinten sein, nicht zwischen Traktor und Wagen.
    • Der Fahrer darf das Fahrzeug nur im Notfall verlassen.
    • Jede Wagengruppe (dazu zählen auch Fahrzeuge, Anhänger und Pferdegespanne) muss 4 Ordner stellen, die den Wagen zu Fuß begleiten (auf mögliche Gefahrenquellen achten – Personen zwischen Traktor und Wagen oder Personen “unter“ dem Wagen). Die Namen der Ordner müssen dem Zugführer bis zum Treffen der Wagrnbauer am Mittwoch vor Altweiber schriftlich benannt werden. Zusätzlich bekommen die Ordner vor dem Zug noch eine kurze Einweisung
      Für die Personen gilt absolutes Alkoholverbot vor und während des gesamten Zuges! Selbstverständlich gilt ebenfalls ein absolutes Alkoholverbot für Fahrer!
      Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Polizei vor und während des Zuges Kontrollen durchführen wird!
    • Der Abstand zur vorderen Zugnummer darf 20 Meter nicht überschreiten. Da diese Regelung in den letzten Jahren leider nicht immer beachtet wurde, möchten wir Sie bitten, den Fahrer Ihres Wagens noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen!
  • Werbung ist im Sendenhorster Karneval nicht erlaubt; Sonderangebote von Firmen haben hier nichts zu suchen.
  • Rücksicht beim Werfen von Bonbons und anderen harten Gegenständen. Das Herunterreichen von Getränken von den Festwagen an die Zuschauer ist nicht erlaubt.
  • Bei Musik / Signalhörnern etc. auf dem Wagen: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Musikzüge. Auch diese sind Teilnehmer am Zug und sollen ihre Freude haben und Freude bringen!
  • Ggf. installierte Boxen dürfen nicht über 200 Watt Leistung bringen und sind nach innen zu drehen. Im Bereich des Marktplatzes, Höhe Börse bis Höhe Pöttken ist die Musik auszuschalten.
  • Die Aufstellung des Zuges erfolgt ab ca.9 Uhr auf der Lorenbeckstraße (die genaue Zeit wird am Mittwoch vor Altweiber auf der Pflichtveranstaltung für alle Teilnehmer des Zuges bekannt gegeben.). Die Anfahrt erfolgt über das Osttor; Ordner weisen ein.
  • Nach dem Ende des Zuges gilt auf der Oststraße ein absolutes Halteverbot. Auf der Lorenbeckstraße gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Hier können die Zugteilnehmer den Wagen verlassen. Die Halteverbote werden vom Ordnungsamt kontrolliert, da es in den Vorjahren etliche Beschwerden von Anwohnern gegeben hat.

Bitte beachtet diese Regelungen!

Bei Fragen rund um den Rosenmontagszug wenden Sie sich gerne an: